Projektaufruf «Kulturerbe und Tourismus» 2023

Sie haben eine Idee, mit der sich das Walliser Kulturerbe in Wert setzen lässt? Verfügen Sie über eine Technologie, die den Reichtum des Kantonsgebiets, der Bausubstanz oder seiner Traditionen besser zur Geltung bringen könnte? Möchten Sie mit kreativen Teams oder Tourismusdestinationen zusammenarbeiten? Reichen Sie Ihr Projekt zur Inwertsetzung des Kulturerbes vor dem 1. September 2023 ein und gewinnen Sie CHF 15’000.- für die Realisierung Ihres Konzepts.

Wie nehme ich teil?

2

Ich bereite ein Projekt zur Aufwertung des Kulturerbes gemäss Reglement vor.

3

Ich reiche meinen Antrag vor dem Freitag, 1. September 2023, um Mitternacht ein.

4

Ich erhalte die Entscheidung der Jury (ab dem 16. September).

5

Wenn mein Projekt ausgewählt wurde, stelle ich mein Konzept in 15 Minuten der Jury vor (27. September 2023 - Sitten).

6

Wird mein Projekt als Gewinner ausgewählt wird, gewinne ich CHF 10'000.- für die Umsetzung meiner Idee.

7

Ich entwerfe einen Prototyp oder ein erstes Pilotprojekt und werde dabei von CimArk AG begleitet (Coaching, Workshops, Geschäfts-modellentwicklung, …)

Ich entwerfe einen Prototyp oder ein erstes Pilotprojekt und werde dabei von CimArk AG begleitet (Coaching, Workshops, Geschäftsmodellentwicklung, …)

8

Ich stelle bis zum Frühjahr 2024 einen ersten Prototyp oder ein konkretes Resultat vor.

Was ist der Zweck?

Dieser Projektaufruf zielt darauf ab, die Schaffung innovativer Lösungen zu unterstützen. Diese tragen dazu bei, das Walliser Kulturerbe über die Vermarktung neuer Produkte oder Dienstleistungen aufzuwerten. Erfolgen kann das durch die Schaffung eines neuen Tourismus-, Kultur- und/oder Freizeitangebots. Zu Beginn auf ein bestimmtes Beispiel angewandt, können diese Lösungen später idealerweise im gesamten Kantonsgebiet oder sogar darüber hinaus verbreitet und repliziert werden.

Dieser Projektaufruf ist auch eine Gelegenheit für die Akteure in diesen Bereichen, sich zusammenzuschliessen und ihre Kompetenzen zu bündeln, um innovative Konzepte zu erarbeiten.

Ihr Projekt muss Auswirkungen auf die Inwertsetzung des Walliser Kulturerbes haben und der Region einen Mehrwert bringen. Es sollte schnell umsetzbar und technisch machbar sein, aber auch Kreativität und Innovation einbeziehen.

Was ist das Walliser Kulturerbe?

Unter Aufwertung des Kulturerbes verstehen wir die Hervorhebung verschiedener Elemente, die das Wallis ausmachen.

Bauliches Kulturerbe

Ausgrabungen oder archäologisches Erbe

Immaterielles Kulturerbe (Bräuche, Traditionen)

Industriegeschichte und industrielles Know-how

Besondere geologische Stätten

Jedes andere Element des Kulturerbes, das den Kanton ausmacht

Konkrete Beispiele des Walliser Kulturerbes

Wer wird angesprochen?

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen, Start-ups, Vereine oder Selbstständige, die mit Kultur, Kulturerbe, Tourismus oder Digitalisierung in Verbindung stehen. Die Teilnahme steht Organisationen offen, die sich im oder ausserhalb des Wallis befinden. Alle Projekte müssen darauf abzielen, das Walliser Kulturerbe aufzuwerten. 

Diese Ausschreibung ist auch eine Gelegenheit für alle Akteure dieser Bereiche, sich zusammenzuschliessen und ihre Kompetenzen zu bündeln, um innovative Konzepte zu erarbeiten.

Ihr Projekt muss Auswirkungen auf die Aufwertung des Walliser Kulturerbes haben und der Region einen Mehrwert bringen. Es muss schnell umsetzbar und technisch machbar sein, aber auch Ihre Kreativität und Innovationskraft einbeziehen.

Ihre Aktivität sollte in einem der folgenden Bereiche angesiedelt sein:

Aufwertung des Kulturerbes

Kreative Wirtschaft

Digitale Technologien

Tourismus

Was kann ich gewinnen?

CHF 10'000.-

für die Entwicklung Ihrer Idee

Der Gewinner wird von einer Fachjury bestimmt. Diese kann, je nach Qualität der Bewerbungen, mehrere Gewinner bestimmen.

Coaching

im Wert von CHF 5'000

Sie profitieren von der proaktiven Begleitung durch die CimArk AG, die Ihnen hilft, Ihre Idee zu konkretisieren und einen Prototyp oder ein Pilotprojekt zu erstellen.

Entwicklung

im gesamten Kanton

Die Organisatoren dieser Ausschreibung helfen Ihnen dabei, Ihre Innovation im Wallis zu verbreiten, damit möglichst viele Menschen von ihren Vorteilen profitieren können.

Auf der Suche nach einem Partner?

Sie haben eine Idee und suchen einen Technologiepartner, um diese umzusetzen? Melden Sie Ihren Bedarf an!

Wer steckt dahinter?

Die Projektausschreibung «Kulturerbe und Tourismus» wird von dem Verein Kultur Wallis in Zusammenarbeit mit der CimArk AG und mit der Unterstützung der Dienststelle für Kultur (DK), der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI) und der Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe (DIB) des Kantons Wallis, der Neuen Regionalpolitik (NRP) sowie des Programms Digitourism organisiert.

Häufig gestellte Fragen

Die Jury bewertet die vorgeschlagenen Projekte auf Grundlage folgender Kriterien:

  • Relevanz und Auswirkung im Hinblick auf die Aufwertung des baulichen und/oder kulturellen Erbes des Kantons Wallis.
  • Mehrwert der vorgeschlagenen Lösung für den Kanton Wallis. 
  • Schnelligkeit und technische Machbarkeit der Umsetzung des Projekts. 
  • Innovativer oder kreativer Charakter.
  • Wirtschaftliches Potenzial und Entwicklungspotenzial.
  • Qualität und Stabilität des Projektträgerteams.
  • Qualität der Präsentationsunterlagen.

Die Jury wird insbesondere Lösungen berücksichtigen, die physische und technologische Erlebnisse verbinden und durch die Schaffung eines innovativen, replizierbaren und nachhaltigen Tourismus-, Kultur- und/oder Freizeitangebots zur Ausstrahlung des Walliser Kulturerbes beitragen. 

Die Entscheide der Jury sind vertraulich, sie können nicht angefochten werden. Ein Rekurs ist nicht möglich. Die Projektträger werden direkt kontaktiert, in der Regel per E-Mail.

Die Jury besteht aus 5 bis 9 Mitgliedern. Für die Ausgabe 2023 des Projektaufrufs besteht die Jury aus folgenden Mitgliedern:

  • Frau Delphine Seitiée, Generalsekretärin der Plattform Alp ICT, Expertin für Informations- und Digitaltechnologien;
  • Frau Nathalie Pichard, Geschäftsführerin und Kuratorin der ArtTech Foundation, Expertin für artTech und Kreativ- und Kulturwirtschaft;
  • Herr Eric Bianco, Leiter der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation des Kantons Wallis;
  • Herr Alain Dubois, Leiter der Dienststelle für Kultur des Kantons Wallis;
  • Herr Philippe Venetz, Leiter der Dienststelle für Immobilien und bauliches Erbe des Kantons Wallis;
  • Herr Jérôme Salamin, Leiter des Programms Digitourism.

Ja. Ihr Projekt muss eine Wirkung in Bezug auf die Aufwertung des baulichen und/oder kulturellen Erbes des Wallis haben und der Region einen Mehrwert bringen.

Ja, die Teilnahme an dieser Projektausschreibung steht Bewerbern offen, die im Wallis oder ausserhalb des Wallis ansässig sind.

Der Projektaufruf steht Unternehmen, Start-ups, Vereinen oder Selbstständigen offen, die sich für die folgenden Bereiche interessieren oder in ihnen tätig sind:

  • Aufwertung des Kulturerbes
  • Kreative Wirtschaft
  • Künstlerisches Schaffen
  • Tourismus
  • Digitale Technologien

Es ist nicht zwingend erforderlich, aber es ist von Vorteil, eine Präsentationsmappe beizufügen, um Ihr Konzept bestmöglich zur Geltung zu bringen. Es ist auch eine Gelegenheit, so viele Informationen wie möglich zu teilen, um eine umfassendere Bewertung des Projekts zu ermöglichen.

Die Projektträger verpflichten sich:

  • das Formular für die Projekteinreichung vor Ablauf der Bewerbungsfrist auszufüllen;
  • alle von den Organisatoren angeforderten zusätzlichen Informationen zu liefern;
  • alle Informationen und Elemente bereitzustellen, die für die Kommunikation des Projekts im Rahmen der Kommunikationskampagne nach der Projekteinreichung erforderlich sind;
  • ihr Projekt am Tag der Anhörung vor den Jurymitgliedern (27. September 2023 in Sitten) zu präsentieren, falls Ihr Projekt zu den Finalisten gehört.

Die Antragsteller verpflichten sich, die Aufrichtigkeit und Korrektheit der von ihnen gemachten Angaben zu gewährleisten. Jede Ungenauigkeit oder Auslassung, die zu einem falschen Urteil führen könnte, hat eine Annullierung der Bewerbung zur Folge. Bei nachgewiesenen und im Nachhinein festgestellten Unregelmässigkeiten behält sich die Jury das Recht vor, die vergebene Auszeichnung zurückzuziehen.

Die erfolgreichen Bewerber verpflichten sich ausserdem:

  • ihren Vorschlag mindestens in Form eines Prototyps oder eines Proof-of-Concepts zu entwickeln, idealerweise innerhalb von 6 bis 8 Monaten nach der Preisverleihung.
  • die Finanzierung dieser Entwicklung zusätzlich zu dem Preis, der dem/den Preisträger(n) verliehen wird, sicherzustellen.
  • das Ergebnis ihrer Arbeit vor einem Publikum zu präsentieren.

Kommentare sind geschlossen.